Daniel Lampart erläuterte vor der gut besuchten Delegiertenversammlung, wie es zu den Flankierenden Massnahmen (FlaM) kam und welche zentrale Bedeutung diese für die Löhne in der Schweiz haben. So wurde auf Druck der Gewerkschaften die Personenfreizügigkeit mit Flankierenden Massnahmen verbunden. Die Schweizer Stimmbevölkerung habe damals wohl nur dank diesen Schutzbestimmungen den bilateralen Verträgen zugestimmt. Auch im Freizügigkeitsabkommen sei festgehalten, dass die Schweiz dafür zu sorgen habe, dass Arbeitskräfte aus dem Ausland Schweizer Löhne erhalten. Die EU habe deshalb beim Abschluss der bilateralen Verträge gegen die FlaM nichts einzuwenden gehabt, da sie für Ausländer und Schweizer gleichermassen wirksam und deshalb nicht diskriminierend seien.
Lampart bezeichnete die Flam - wie die immer wieder aufgedeckten Verstösse zeigten - als wirksames Instrument gegen Lohn- und Sozialdumping. Zahlreiche europäische Gewerkschaften würden deshalb den SGB in seinem Kampf gegen den Abbau des Lohnschutzes mit Solidaritätsbotschaften unterstützen.
Das vorliegende Rahmenabkommen setze zentrale Elemente der FlaM aufs Spiel. Der Lohnschutz werde gefährdet und dadurch würden letztlich auch die bilateralen Verträge aufs Spiel gesetzt. Die EU-Richtlinien für den Lohnschutz seien ungenügend. Dazu komme, dass der EU-Gerichtshof den gänzlich freien Marktzugang höher gewichte, und weitergehende Schutzmassnahmen als Behinderung für den EU-Binnenmarkt bezeichne und in seinen Urteilen das kollektive Arbeitsrecht schwäche.
Problematisch sei auch die sogenannte Beihilferegelung. Hier sehe das Rahmenabkommen vor, dass bei künftigen bilateralen Verträgen für staatliche Unterstützung starke Einschränkungen gelten sollen. Davon betroffen wäre der Service Public (z.B. öV, Gesundheits- und Bildungswesen) und auch tripartite Einrichtungen.
Daniel Lampart, der GBZ-Vorstand und die Delegierten waren sich einig, dass das Rahmenabkommen in der vorliegenden Form nicht akzeptiert werden kann und ggf. mit einem Referendum zu bekämpfen sein wird.
Abschliessend legte Lampart dar, dass nun aber vorab mit aller Kraft die "Begrenzungsinitiative" der SVP zu bodigen sei, welche den Bilateralen Weg im Grundsatz in Frage stelle.
Frauenstreik
Als Vertreterin des Zuger Komitees für den Frauen*streik präsentierte Anna Spescha die in Zug geplanten Aktivitäten. Wie der SGB auf nationaler Ebene, unterstützt auch der GBZ den Frauen*streik ideell und finanziell. Die Anliegen und Forderungen sollen nicht nur am Streiktag selbst präsent sein, sondern der Startschuss für weitere Kampagnen und die politische Arbeit sein.
Statutarische Geschäfte
Die statutarischen Geschäfte warfen keine grosse Wellen. Jahresbericht, Rechnung, Revisorenbericht und Budget sowie die Anträge des Vorstands wurden genehmigt. Da der GBZ ohne professionelle Geschäftsstelle tätig ist, wurde der Vorstand zur Entlastung der einzelnen Mitglieder auf 7 Personen aufgestockt. Neu in den Vorstand und als Kassier wurde Konradin Franzini (vpod) gewählt. Für ein weiteres Jahr wiedergewählt wurden René Windlin (SEV) als Präsident und die weiteren Vorstandsmitglieder: Mara Landtwing (vpod), Andreas Lustenberger (vpod), Yannick Ringger (vpod), Cristiano Azevedo (Unia) und Carlos Santos (Unia).